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Folgende Leistungen bietet Ihnen unsere Praxis an: Vorsorgen: U2 bis U9 sowie U10 und U11 als Erstattungsleistung (bitte mit der Krankenkasse abklären), außerdem die Jugendgesundheitsberatung J1 Leistungen: Ultraschall Sonographie der Säuglingshüfte in Rahmen der U3 Hörtestung und Tympanometrie Sprachprüfungen Psychosomatische Medizin Beratung zur Hochbegabung Behandlung von Kinder mit ADS: Videounterstütze Einstellung auf Methylphenidat (diese Behandlung muss als private Leistung nach GOÄ abgerechnet werden) Lerntraining Verhaltenstherapie
Vielfach bin ich gefragt worden, warum die Einschulungsgrenze so starr geregelt ist. In Niedersachsen ist der Beginn der Schulpflicht gesetzlich geregelt. Für das Schuljahr 2010/2011 gilt: Kinder, die bis zum 31. Juli 2010 6 Jahre alt geworden sind, werden im Schuljahr 2010/2011 schulpflichtig. Auf Antrag der Eltern können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (§ 64 Nds. Schulgesetz). Die zeitliche Begrenzung auf den 31. Dezember ist damit aufgehoben. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Diese Entscheidung muss (besonders, wenn sie ablehnend ist) schriftlich begründet werden und muß eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Gegen die Entscheidung ist ein Widerspruch bei der zuständigen Bezirksregierung möglich. Das ist das Gesetz. Mit Leben erfüllt wird das Gesetz durch vernünftige Gespräche. Suchen Sie deshalb frühzeitig den Kontakt zu Ihrer Grundschule und lassen Sie sich beraten. Einen speziellen Schwerpunkt lege ich deshalb bei den Vorsorgen U8 und U9 auf Kinder, die cleverer sind als andere, mit 4 bzw. 5 Jahren schon lesen, schreiben oder rechnen können. Sollten Sie sich mit diesem Thema der Hochbegabung befassen wollen oder müssen , so sprechen Sie mich darauf an.
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